Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma "Personalservice Helmreich, MyPersonal.cc" im Rahmen der Ausübung des

Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der Personalservice Helmreich,

im Folgenden kurz „MyPersonal.cc" genannt, und dem Beschäftigerbetrieb, im folgenden „Beschäftiger" genannt.

Grundlagen für die Überlassung von Arbeitskräften sind das Österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBL

196/1988, in der jeweils gültigen Fassung, der gültige Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung,

sowie das Österreichische Recht und nachstehende vertragliche Bedingungen. Diese Regelungen gelten mit

Auftragserteilung als anerkannt und vereinbart und gelten auch für Folge- und Zusatzaufträge über die ursprüngliche

geplante Dauer hinaus – hievon abweichende Bedingungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie

zwischen der Geschäftsführung der Firma MyPersonal.cc als Überlasser und dem Beschäftiger schriftlich vereinbart

werden.

Jedwede mündliche oder stillschweigende Abänderung nachstehender Bedingungen wird ausgeschlossen.

Geschäftsbedingungen vom Beschäftiger gelten, soweit sie von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen als

widersprochen und ausgeschlossen. Wird die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so gelten deren

Bestimmungen nur soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB nicht in Widerspruch stehen.

Überlassene Arbeitskräfte von MyPersonal.cc sind weder zur Abgabe von Willens- und Wissenserklärungen für den

Beschäftiger noch zum Inkasso berechtigt.

Der Beschäftiger erklärt mit Unterfertigung der Auftragbestätigung oder eines Angebotes von MyPersonal.cc Service, dass er mit dem

Inhalt dieser AGB einverstanden ist.

II. Leistungsumfang

MyPersonal.cc stellt dem Beschäftiger Arbeitskräfte zur Verfügung, die zu MyPersonal.cc in einem aufrechten

Dienstverhältnis stehen und übernimmt in eigener und selbständiger Organisation die Bereitstellung dieser Arbeitskräfte

an den Beschäftiger.

Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften, nicht die Erbringung bestimmter

Leistungen. Die überlassenen Arbeitskräfte arbeiten unter der Führung, Weisung und Verantwortung des Beschäftigers.

MyPersonal.cc schuldet insbesondere keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg.

MyPersonal.cc ist berechtigt, überlassene Arbeitskräfte jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.

MyPersonal.cc haftet nicht für Schäden, die durch die überlassenen Arbeitskräfte während der Dauer der Beschäftigung

beim Beschäftiger verursacht werden, da die Aufsicht über die überlassenen Arbeitskräfte dem Beschäftigerbetrieb obliegt.

Da es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Beschäftiger hat gemäß AÜG

für die Dauer der Überlassung sämtliche Arbeitnehmerschutzvorschriften einzuhalten und dies MyPersonal.cc Service

erforderlichenfalls nachzuweisen.

Wird ein zur Überlassung angebotener oder ein überlassener Mitarbeiter von MyPersonal.cc innerhalb von 6 Monaten,

sofern nicht anderes vereinbart, ab dem ersten Beschäftigungstag vom Beschäftiger als Arbeitnehmer oder

arbeitnehmerähnliche Person übernommen, verpflichtet sich der Beschäftiger ab der Übernahme den Wert von 320

Angebotsstunden der Firma MyPersonal.cc als Aufwandskostenersatz zu zahlen. Dieser Aufwandskostenersatz verringert

sich mit jedem vorangegangenen vollen Beschäftigungsmonat durch den Beschäftiger um 1/6.

III. Preise:

MyPersonal.cc übermittelt dem Beschäftiger nach der Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung, die die

Leistungsverpflichtungen für beide Vertragsteile verbindlich festlegt, wenn ihr nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail

widersprochen wird. Die in den Anboten und Auftragsbestätigungen angeführten Nettopreise basieren auf den Lohnkosten

zum Zeitpunkt der Offertlegung. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen ist MyPersonal.cc

berechtigt, die Preise mit denselben Steigerungsraten wie die zugrunde liegende Kostensteigerung anzuheben,

dies auch während des Beschäftigungszeitraumes. Sollten Arbeitskräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen

Endtermin hinaus beschäftigt werden, gelten die Honorarbestimmungen auch über diesen Termin hinaus.

Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist MyPersonal.cc zur wöchentlichen Abrechnung berechtigt. Das Honorar ist bei

Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von MyPersonal.cc zu überweisen.

Wird die Rechnung vom Beschäftiger nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese

hinsichtlich der darin verrechneten Stunden und der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.

Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Beschäftiger 10% Zinsen p.a. zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der

Beschäftiger MyPersonal.cc sämtliche dadurch entstandenen, zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere

pauschalierte Mahnspesen von € 15 pro Mahnung, Kosten für Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und

außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Bei Zahlungsverzug ist MyPersonal.cc überdies berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich einzustellen und ist -

ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen - von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur

sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt.

Die Aufrechnung von Forderungen, welcher Art auch immer, des Beschäftigers gegen MyPersonal.cc ist unzulässig. Ein

Zurückbehaltungsrecht an dem für die Arbeitskräfteüberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht.

Die überlassenen Arbeitskräfte führen schriftliche Stunden- und Leistungsaufzeichnungen, die den Umfang der erbrachten

Leistungen für beide Vertragsteile verbindlich festlegen, wenn ihnen nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail

widersprochen wird. Der Beschäftiger hat schriftlich oder per E-Mail die Person zu bestimmen, die berechtigt ist, die

Stunden- und Leistungsaufzeichnungen zu überprüfen und rechtsverbindlich abzuzeichnen. Unterlässt dies der

Beschäftiger, ist dazu jeder Mitarbeiter des Beschäftigers bzw. des Kunden des Beschäftigers berechtigt. Unterfertigt der

Vertreter des Beschäftigers die Stundennachweise nicht, sind die Aufzeichnungen von MyPersonal.cc Basis der

Abrechnung. Die Beweislast dafür, dass die in den Aufzeichnungen von MyPersonal.cc angeführten Stunden tatsächlich

nicht geleistet wurden trägt der Beschäftiger.

IV. Vertragsabschluss:

Angebote von MyPersonal.cc sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der

Auftragsbestätigung durch den Beschäftiger oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von MyPersonal.cc

oder – ohne Unterfertigung dieser Unterlagen – durch Aufnahme der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte

zu Stande.

Beginn und – falls bereits bei Vertragsabschluss fixiert - Dauer des Arbeitseinsatzes, Qualifikation der überlassenen

Arbeitskräfte und Ort des Arbeitseinsatzes ergeben sich ausschließlich aus den von beiden Vertragsteilen unterfertigten

Vertragsunterlagen, , aus der Auftragsbestätigung von MyPersonal.cc bzw. durch schriftliche Kundmachung des

Beschäftigers.

Bei einer unbefristeten Überlassung von Arbeitern hat der Beschäftiger den Vertrag mindestens 3 Wochen spätestens am

Donnerstag und bei Angestellten 1 Monat an dem Monatsletzten vorangehenden Werktag schriftlich zu kündigen, es sei

denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich und schriftlich etwas anders vereinbart.

V. Rechte und Pflichten von MyPersonal.cc und Beschäftiger:

Der Beschäftiger ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz,

das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Verletzt

der Beschäftiger gesetzliche Bestimmungen, so hält dieser MyPersonal.cc für allfällige daraus resultierende Nachteile

schad- und klaglos.

Der Beschäftiger ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen

(Schutzbekleidung, ...) zu setzen und den überlassenen Arbeitskräften erforderliche ordnungsgemäße und sichere

Werkzeuge, Ausrüstung, Arbeitsmittel und Arbeitsschutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Kosten allenfalls gesetzlich

vorgeschriebener oder betriebsbedingter medizinischer Untersuchungen gehen zu Lasten des Beschäftigers.

Dem Beschäftiger steht hinsichtlich der überlassenen Arbeitskräfte die Anleitungs-, Weisungs- und Aufsichtspflicht zu. Er

verpflichtet sich, die Arbeitskräfte in die Handhabung der Geräte und Maschinen einzuschulen und zu unterweisen.

Der Beschäftiger wird die überlassenen Arbeitskräfte nur entsprechend der allenfalls in der Einzelvereinbarung

vereinbarten Qualifikation und im dort vorgegebenen Tätigkeitsgebiet einsetzen. Er wird den jeweiligen Arbeitskräften

keine Anweisungen zu Tätigkeiten gegeben, wozu diese nicht qualifiziert sind. Erbringt die überlassene Arbeitkraft

tatsächlich Leistungen einer höherwertigen Qualifikationsstufe, so gilt dies als vertraglich geleistet und diese ist

insbesondere zu entlohnen.

Der Beschäftiger hat den überlassenen Arbeitskräften während des Arbeitseinsatzes für persönliche Sachen, insbesondere

Kleidung und für allenfalls von MyPersonal.cc zur Verfügung gestelltes Handwerkszeug und sonstige Ausrüstung

versperrbare Kästen und Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Unterbleibt der Einsatz von überlassenen Arbeitskräften aus Gründen, die nicht von MyPersonal.cc verschuldet worden

sind, bleibt der Beschäftiger zur vollen Entgeltleistung verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichtverwendung der überlassenen

Arbeitnehmer wegen eines unabwendbaren Ereignisses.

Eine Überlassung von Arbeitskräften an Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, erfolgt durch MyPersonal.cc

aufgrund §9 AÜG nicht. Der Beschäftiger hat daher MyPersonal.cc derartige Umstände unverzüglich mitzuteilen.

Fällt eine Arbeitskraft aus welchem Grund auch immer aus oder erscheint nicht am vereinbarten Einsatzort, hat der

Beschäftiger MyPersonal.cc hievon umgehend in Kenntnis zu setzen. MyPersonal.cc wird in solchen Fällen möglichst rasch

dafür sorgen, dass eine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird.

VI. Vorzeitige Beendigung des Vertrages:

MyPersonal.cc ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein

wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der

der Beschäftiger gegenüber MyPersonal.cc verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist; der Beschäftiger

gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; der Beschäftiger seiner

Leistungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; über das

Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens

mangels Kostendeckung abgewiesen wird im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt, oder die

Leistungen von MyPersonal.cc wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte

unterbleiben.

MyPersonal.cc ist berechtigt von Aufträgen zurückzutreten, wenn insbesondere über den Beschäftiger eine negative oder

ungenügende Bonitätsauskunft durch Wirtschaftsauskünfte vorliegt. Schadenersatzansprüche aus solcherart veranlassten

Rücktritten von Aufträgen sind ausgeschlossen.

Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder aus einem solchen

Grund die Arbeitnehmer von MyPersonal.cc zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus

Gewährleistung oder Schadenersatz gegen MyPersonal.cc geltend machen.

VII. Gewährleistung:

MyPersonal.cc leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ihre Zustimmung zur Überlassung an

Dritte gegeben haben und arbeitsbereit sind. MyPersonal.cc schuldet nur dann eine besondere Qualifikation der

Arbeitskräfte, wenn eine solche im beiderseits unterfertigten Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich

angeführt ist, ansonsten gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart.

MyPersonal.cc leistet nur für jene Qualifikation der Arbeitskräfte Gewähr, die durch Einsichtnahme in Zeugnisse der

überlassenen Arbeitskräfte überprüft werden können..

Der Beschäftiger ist umgehend nach Beginn der Überlassung verpflichtet, die überlassenen Arbeitskräfte hinsichtlich

Qualifikation und Arbeitsbereitschaft zu überprüfen. Entspricht eine überlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation

oder Arbeitsbereitschaft nicht, sind allfällige Mängel unter genauer Angabe dieser MyPersonal.cc umgehend, jedenfalls

aber binnen 48 Stunden schriftlich einlangend anzuzeigen widrigenfalls Ansprüche wegen Gewährleistung und

Schadenersatz ausgeschlossen sind. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass die ersten 4 Stunden nicht in Rechnung

gestellt werden, wofern ein Personalaustausch durch MyPersonal.cc stattfindet.

Liegt ein von MyPersonal.cc zu vertretender Mangel vor und verlangt der Beschäftiger rechtzeitig Verbesserung, wird diese

durch Austausch der betreffenden Arbeitskraft innerhalb angemessener Frist erbracht.

Eine allfällige Mangelhaftigkeit hat der Beschäftiger in den ersten sechs Monaten ab Überlassung der Arbeitskräfte

nachzuweisen.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Beschäftigers sind bei sonstigem Verlust binnen sechs Monaten

gerichtlich geltend zu machen.

VIII. Haftung:

MyPersonal.cc trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte beim Beschäftiger oder bei

Dritten entstandene Schäden. Dies gilt auch im Falle einer Dienstnehmerkündigung bei MyPersonal.cc, die dazu führt, dass

MyPersonal.cc den Arbeitnehmer nicht im zeitlichen Umfang wie mit dem Beschäftiger vereinbart einsetzen kann. MyPersonal.cc

haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Zeichnungen,

Mustern, Vorrichtungen und sonstigen übergebenen Sachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der überlassenen

Arbeitskraft, Geld, Wertpapiere, kostbare oder empfindliche Sachen anvertraut werden.

Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der

Beschäftiger das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligungen oder Berechtigungen zu überprüfen. Unterlässt der

Beschäftiger diese Überprüfung, sind Ansprüche aller Art gegen MyPersonal.cc ausgeschlossen.

Bei Abberufung oder Austausch von Arbeitskräften sind wie immer geartete Ansprüche gegen MyPersonal.cc

ausgeschlossen. Hat der Beschäftiger die vorzeitige Vertragsauflösung oder Abberufung von Arbeitskräften zu vertreten,

haftet er MyPersonal.cc gegenüber für die daraus entstandenen Nachteile. Der Beschäftiger hat in diesen Fällen das

Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen.

Für das Unterbleiben oder die Verzögerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall

der überlassenen Arbeitskraft, haftet MyPersonal.cc nicht. Für Folge- und Vermögensschäden von überlassenen

Arbeitskräften verursachten Produktionsausfällen und für Pönaleverpflichtungen, die der Beschäftiger gegenüber seinem

Kunden eingegangen ist, besteht keine Haftung seitens MyPersonal.cc

Darüber hinaus ist eine Haftung auf grobes Verschulden und Vorsatz von MyPersonal.cc beschränkt.

Der Beschäftiger haftet MyPersonal.cc gegenüber für sämtliche Nachteile, die dieser durch Verletzung einer vom

Beschäftiger wahr zu nehmenden Vertragspflicht erleidet.

IX. Allgemeines:

Für Streitigkeiten zwischen MyPersonal.cc und Beschäftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von

MyPersonal.cc zuständig. MyPersonal.cc ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Beschäftigers zu klagen.

Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung und Zahlung des Beschäftigers ist der Sitz von MyPersonal.cc

Beschäftiger und MyPersonal.cc vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts, auch wenn der Ort des

Arbeitseinsatzes im Ausland liegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam der undurchführbar sein oder werden,

wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile eine Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck

der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder anderer relevanter Informationen hat der Beschäftiger MyPersonal.cc

umgehend schriftlich bekannt zu geben.